AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für öffentliche Veranstaltungen des Vereins HeimMariechen e.V.

1. Veranstalter & Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für die Besucher der öffentlichen Veranstaltungen des Vereins Heimmariechen e.V., Vorster Straße 23, 47918 Tönisvorst, nachfolgend „Veranstalter“ genannt. Mit dem Erwerb eines Tickets erkennen die Besucher diese Bedingungen verbindlich an.

2. Tickets & Eintritt

2.1. Der Eintrittspreis ist Endpreis im Sinne des § 19 UstG (Kleinunternehmerregelung – kein Ausweis von Umsatzsteuer).
2.2. Der Ticketverkauf erfolgt ausschließlich im Vorverkauf über die autorisierten Vorverkaufsstellen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich in bar.
2.3. Eine Abendkasse ist nicht vorgesehen. Der Zutritt ist nur mit einem gültigen Originalticket möglich.
2.4. Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht. Eine Rücknahme oder ein Umtausch von Tickets ist ausgeschlossen.

3. Einlassbestimmungen

3.1. Zutritt erhalten ausschließlich Personen ab 18 Jahren. Als Nachweis ist ein gültiger Lichtbildausweis mitzuführen.
3.2. Ein Anspruch auf Einlass besteht nur mit gültigem Ticket und nach erfolgter Sicherheitskontrolle.
3.3 Das Mitbringen von Getränken, Speisen, Betäubungsmittel (Drogen), Waffen sowie sonstigen gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Der Veranstalter behält sich zum Schutz aller Besucher vor am Einlass Sicherheitskontrollen vorzunehmen.
3.4. Der Veranstalter ist berechtigt, Personen den Zutritt zu verweigern, die erkennbar stark alkoholisiert sind, sich nicht angemessen verhalten, die Veranstaltung oder andere Gäste stören oder gegen die Hausordnung verstoßen. Der Ticketpreis wird in diesem Fall nicht erstattet.

4. Hausordnung & Verhalten

4.1 Das Rauchen ist ausschließlich im Außenbereichen gestattet.
4.2 Foto- und Videoaufnahmen durch Besucher sind zulässig, soweit sie den Ablauf der Veranstaltung nicht stören und die Persönlichkeitsrechte anderer Gäste nicht beeinträchtigen.
4.3 Den Anweisungen des Veranstalters, des eingesetzten Sicherheitspersonals sowie der zuständigen Ordnungs- und Polizeibehörden ist jederzeit Folge zu leisten.
4.4 Bei Verstößen gegen diese Regeln oder bei sonstigen Störungen der Veranstaltung behält sich der Veranstalter das Recht vor, betreffende Personen vom Veranstaltungsgelände auszuschließen und das Hausrecht durchzusetzen.

5. Haftung

5.1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
5.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und dann nur für typischerweise vorhersehbare Schäden.
5.3. Für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
5.4. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände der Besucher.

6. Datenschutz & Bildrechte

6.1. Während der Veranstaltung können durch den Veranstalter Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden. Mit Betreten der Veranstaltungsräume erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass diese Aufnahmen für vereinsinterne Zwecke oder Werbematerialien des Veranstalters (z. B. Website, Vereinschronik, Social Media des Vereins) verwendet werden dürfen.
6.2. Es werden, soweit erforderlich, personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Ticketverkauf oder dessen Rückabwicklung erhoben. Diese Daten und solche, die im Rahmen der allgemeinen Vereinsarbeit erfasst werden, unterliegen den Datenschutzbestimmungen des Vereins und werden nicht an Dritte weitergegeben.

7. Abbruch der Veranstaltung nach Beginn

7.1 Wird die Veranstaltung nach ihrem Beginn aus Gründen höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen, witterungsbedingt oder aufgrund behördlicher Anordnung abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, soweit der Veranstalter den Abbruch nicht zu vertreten hat.
7.2 Ein Anspruch auf Erstattung von Anreise-, Unterkunfts- oder sonstigen Aufwendungen besteht nicht. Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

8. Absage und Ausfall der Veranstaltung

8.1 Kann die Veranstaltung nicht stattfinden, ist der Veranstalter berechtigt, einen Ersatztermin anzusetzen. Bereits erworbene Tickets behalten ihre Gültigkeit. Sollte kein Ersatztermin angeboten werden können oder muss die Veranstaltung endgültig entfallen, gibt der Veranstalter dies öffentlich in der Presse und über seine Onlinemedien bekannt.
8.2 Eine Rückerstattung des gezahlten Ticketpreises ist den Ticketinhabers auf Antrag innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung der Absage möglich. Zur Beantragung ist ein Antragsformular zu nutzen, das auf der Website des Veranstalters www.heimmariechen.de abgerufen werden kann. Der vollständig auszufüllte Antrag ist zusammen mit einem Foto/Scan der Tickets (mit der jeweils gut erkennbaren Ticketnummer) an die E-Mail-Adresse des Vereins zu senden. Im Betreff sind die betroffenen Ticketnummern zu nennen. Alternativ kann ein Antragsformular in Papierform in den Vorverkaufsstellen abgeholt und anschließend vollständig ausgefüllt zusammen mit den Originalticktes per Post an die Vereinsadresse gesendet werden.
8.3 Eine Rückerstattung erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter per Überweisung an die im Antrag angegebene Bankverbindung. Eine Barauszahlung durch die Vorverkaufsstellen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Die Originaltickets sind bis zur vollständigen Rückerstattung aufzubewahren.
8.4 Punkt 7.2 gilt entsprechend.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Sollten einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Regelung als vereinbart.
9.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vereins.

Tönisvorst, den 18. November 2025

Heimmariechen e.V.